Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Hier kannst du dir die AGB als PDF herunterladen.

NOVA & BOW Brand- und Webdesign, Yvonne Homann.

Im Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet.

(Teil I: Dienstleistungen) 

und 

AGB für den NOVA & BOW Onlineshop (digitale Produkte wie Kurse, E-Books etc.) 

Yvonne Homann

Im Folgenden als Verkäuferin bezeichnet.

(Teil II: Digitale Produkte)

und

AGB für NOVA & BOW Workshops (Durchführung online und offline, Nutzungsrechte etc.)

Im Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet.

(Teil III: Workshops)

Teil I: AGB NOVA & BOW Brand- und Webdesign (Dienstleistungen)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin, Yvonne Homann, Auf der Heide 24, 30916 Isernhagen, gelten ausschließlich. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin. Soweit der Kunde bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste. 

2.

Entgegenstehende, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Führt die Auftragnehmerin in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Kunden die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solche Bedingungen des Kunden nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin nicht widersprechen.

3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten nur gegenüber Unternehmen, nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Informationen 

1.

Die Darstellung von Angeboten der Auftragnehmerin auf der Website ist nur eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben. 

2.

Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehörigen Preisen machen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt. 

3.

Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung. 

4.

Die Auftragnehmerin wird die vereinbarten Leistungen nach den Regeln der Technik erbringen. Für Suchmaschinenoptimierung, Werbemaßnahmen und Social-Media-Betreuung kann ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden.

§ 3 Vertragsinhalt, Leistungen

1.

Die Auftragnehmerin sorgt dafür, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen mit den jeweils aktuellen Versionen der drei Hauptbrowser – Chrome, Firefox und Safari – kompatibel sind. Da es je nach Browser und Betriebssystem zu abweichenden Darstellungen kommen kann, ist eine vollständige visuelle und funktionale Übereinstimmung nur mit erheblichem Mehraufwand realisierbar. Solche Unterschiede stellen jedoch keinen Mangel dar, sofern die grundlegende Funktionsweise der Website dadurch nicht beeinträchtigt wird. Falls der Kunde eine darüber hinausgehende Optimierung wünscht, kann diese gegen Aufpreis zusätzlich beauftragt werden.

2.

Für ältere sowie zukünftige Versionen von Internetbrowsern, WordPress, Themes, Plugins oder sonstiger Drittsoftware wird keine Gewähr für eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der vertraglich geschuldeten Leistungen übernommen. Sofern der Auftraggeber eine Anpassung an derartige Versionen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Beauftragung und wird zusätzlich vergütet.

3.

Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind Kosten für Drittsoftware, die zur Umsetzung des Projekts erforderlich ist (z. B. kostenpflichtige Themes oder Plugins), nicht im vereinbarten Vergütungspreis enthalten. Die Funktionalität, das responsive Design sowie die Kompatibilität mit verschiedenen Browsern richten sich in diesem Zusammenhang nach den technischen Möglichkeiten der jeweils eingesetzten Drittsoftware.

4.

Kommt es im Rahmen der Leistungserbringung zu unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die durch Dritte zu verantworten sind (z. B. Hosting-Anbieter, externe Plugin- oder Softwareanbieter), und führen diese zu einem Mehraufwand, ist der Auftraggeber verpflichtet, den daraus resultierenden zusätzlichen Aufwand auf Grundlage der vertraglich vereinbarten oder, sofern solche nicht vorliegen, der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zu erstatten.

5.

Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Inhalte Dritter (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Fotografien, Texte, Pläne, Grafiken, Kartenmaterial, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte (z. B. Markenrechte) geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber derartige Inhalte zur Verfügung, obliegt es ihm, sämtliche hierfür erforderlichen Nutzungsrechte rechtzeitig und in erforderlichem Umfang, gegebenenfalls entgeltlich, zu erwerben. Eine rechtliche Prüfung oder Recherche durch die Auftragnehmerin in Bezug auf entgegenstehende Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter ist nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

6.

Die Bearbeitung und Aufbereitung von Bildmaterial oder sonstigen Medien (z. B. das Zuschneiden, Retuschieren, Konvertieren in andere Dateiformate oder Farbprofile) ist nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Medien in geeigneter Form – insbesondere in korrekter Auflösung, Dateigröße, Format und Farbmodus – zur Verfügung zu stellen. Erfolgt dies nicht oder nur unzureichend, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand auf Stundenbasis gemäß der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung abzurechnen.

7.

Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist je Angebotsposition eine Korrekturschleife mit einer Änderung inbegriffen. Rücknahmen bereits umgesetzter Änderungen, Änderungen mit Folgewirkung sowie Änderungen an Funktion oder Struktur gelten nicht als Bestandteil dieser Korrekturschleife und werden zusätzlich auf Stundenbasis gemäß der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung abgerechnet. Gleiches gilt für Änderungswünsche, die nach Beginn einer neuen Projektphase eingebracht werden.

8.

Die Auftragnehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen. 

9.

Soweit der Auftraggeber Aufträge an die Auftragnehmerin mündlich erteilt, sind diese bindend. Die Auftragnehmerin hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn die Auftragnehmerin vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch die Auftragnehmerin auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist. 

10.

Die Auftragnehmerin kann die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen. 

11.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person oder dem Projekt des Auftraggebers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht, insbesondere unvereinbare politische Anschauungen oder ein unvereinbares Geschäftsmodell.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Zusatzleistungen (Neben- und Reisekosten)

  

1.

Sämtliche Preisangaben gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

2.

Die Erstellung von Entwürfen erfolgt grundsätzlich gegen gesonderte Vergütung, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung zu verlangen, in der Regel in Höhe von 30 % des Auftragswertes. Darüber hinaus ist sie berechtigt, für bereits erbrachte und an den Auftraggeber ausgelieferte Teilleistungen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen und hierfür entsprechend dem Projektfortschritt Teilrechnungen zu stellen.

4.

Die vereinbarte Vergütung umfasst ausschließlich die im Vertrag ausdrücklich festgelegten Leistungen. Darüber hinausgehende Zusatzleistungen werden entweder gemäß der im Angebot genannten Sätze oder – sofern nicht geregelt – nach Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Vergütung berechnet. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Supportleistungen

oder vergleichbare Zusatzleistungen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5.

Zahlungen des Auftraggebers sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug gerät. Im Verzugsfall ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie den dort geregelten pauschalen Schadensersatz geltend zu machen.

6.

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der Auftragnehmerin anerkannten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die zugrunde liegenden Gegenansprüche rechtsbeständig sind.

7.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, hinsichtlich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

8.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Beauftragung künstlerischer oder konzeptioneller Leistungen im Bereich Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten sein kann. Diese Abgabe ist nicht in der vertraglich vereinbarten Vergütung enthalten und vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit sie anfällt. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Anmeldung sowie zur Abführung der Abgabe obliegt dem Auftraggeber. Sollte die Auftragnehmerin im Einzelfall diese Abgabe verauslagen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den entsprechenden Betrag gegen Nachweis unverzüglich zu erstatten.

9.

Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen wie z. B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

 

10.

Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Auftraggeber zu erstatten. 

11.

Der Auftraggeber erstattet der Auftragnehmerin die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind. 

12.

Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 

13.

Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, findet nicht statt. 

14.

Kommt der Auftraggeber ohne vorherige Absage oder ohne Umbuchung eines Ersatztermins zu einem vereinbarten Kennenlerngespräch nicht, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des regulären Stundensatzes in Rechnung zu stellen. 

15.

Wochenendarbeit (Samstag/Sonntag) ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Erfolgt gleichwohl auf Wunsch des Auftraggebers eine Beauftragung der Auftragnehmerin an Wochenenden, wird hierfür ein Aufschlag von 50 % auf den regulären Stundensatz berechnet.

16.

Termine für die Zusammenarbeit – etwa Strategie-Workshops, Korrekturrunden oder Abnahmen – finden ausschließlich werktags vormittags (montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr) statt. Nachmittagstermine sind nicht vorgesehen und finden nur nach vorheriger, individueller Absprache statt.

§ 5 Leistungszeit

1.

Der Beginn etwaig vereinbarter Leistungsfristen setzt voraus, dass sämtliche technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen zwischen den Parteien abschließend geklärt sind und der Auftraggeber seinen ihm obliegenden Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist. Die Auftragnehmerin behält sich ausdrücklich die Einrede des nicht erfüllten Vertrags im Sinne des § 320 BGB vor.

2.

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche oder nicht von der Auftragnehmerin zu vertretende Umstände – insbesondere Betriebsstörungen, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Lieferengpässe oder vergleichbare Ereignisse bei der Auftragnehmerin oder deren Subunternehmern – führen zu einer angemessenen Verlängerung etwa vereinbarter Leistungsfristen um die Dauer der dadurch bedingten Leistungsstörung. Dauert die Leistungsbehinderung länger als zwei Monate an oder entfällt das Interesse des Auftraggebers an der Vertragserfüllung nachweislich bereits vorher, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern die Auftragnehmerin kein Verschulden trifft.

§ 6 Gefährdung der Leistung, Insolvenz

 

1.

Wird der Auftragnehmerin nach Vertragsschluss erkennbar, dass die (weitere) Durchführung des Vertrags durch mangelnde Leistungsfähigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, ist sie berechtigt, die Erbringung ihrer vertraglichen Vorleistungen zu verweigern, bis der Auftraggeber die geschuldete Gegenleistung bewirkt oder eine angemessene Sicherheit für deren Erbringung geleistet hat.

2.

Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Erbringung der Gegenleistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung innerhalb einer von der Auftragnehmerin gesetzten angemessenen Nachfrist nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen.

3.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Auftraggebers, bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz- oder sonstigen Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen oder im Fall der Eröffnung eines solchen Verfahrens, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen.

4.

Macht die Auftragnehmerin von ihrem Rücktritts- oder Kündigungsrecht gemäß Ziffer 2 oder 3 Gebrauch, ist sie berechtigt, vom Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 BGB oder Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen gemäß § 284 BGB zu verlangen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung, Gestaltungsfreiheit

1.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte und Unterlagen – insbesondere zur Navigationsstruktur, zu verwendenden Medien sowie rechtlich relevanten Texten (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) – vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt auch die Offenlegung etwaiger rechtlicher Anforderungen an die Gestaltung der Website sowie das Vorliegen oder Fehlen etwaiger Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber- und Markenrechte). Die rechtliche Prüfung und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ist ausschließlich durch eine rechtsberatende Stelle (z. B. Rechtsanwalt) vorzunehmen und nicht Gegenstand des Vertrags, es sei denn, dies wurde ausdrücklich gesondert und gegen zusätzliche Vergütung vereinbart.

2.

Gehen erforderliche Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) nicht fristgerecht oder unvollständig bei der Auftragnehmerin ein, ist diese berechtigt, die Leistung zurückzuhalten oder ersatzweise mit Platzhaltern zu arbeiten. Die nachträgliche Einpflege verspätet eingereichter Materialien gilt als zusätzliche Leistung und wird auf Grundlage der vereinbarten oder – sofern nicht geregelt – ortsüblichen, angemessenen Vergütung abgerechnet.

3.

Vom Auftraggeber bereitzustellende Daten und Inhalte sind in einem gängigen, direkt weiterverwendbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sichert zu, über sämtliche zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte in dem für die Projektdurchführung erforderlichen Umfang. Eine rechtliche Prüfung dieser Rechte durch die Auftragnehmerin erfolgt nicht und ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich gesondert beauftragt wurde.

4.

Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die eingesetzte technische Infrastruktur (z. B. Server, Hosting-Umgebung, Softwarekonfiguration) die notwendigen technischen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts erfüllt.

5.

Stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin Inhalte oder Daten zur Verfügung, die Rechte Dritter verletzen, verpflichtet er sich, die Auftragnehmerin auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung freizustellen.

6.

Der Auftraggeber ist eigenständig dafür verantwortlich, angemessene Datensicherungsmaßnahmen zu treffen, insbesondere vor Beginn der Zusammenarbeit. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Datenverluste ist insoweit ausgeschlossen, als diese bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Auftraggeber vermeidbar gewesen wären.

7.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich der vereinbarten Vergütung, projektspezifischer Inhalte und interner Kommunikation mit der Auftragnehmerin gegenüber Dritten, soweit nicht gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet.

8.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Zugangsdaten zu seinen Online-Konten, Social-Media-Profilen oder sonstigen digitalen Diensten, die der Auftragnehmerin im Rahmen der Auftragsdurchführung zugänglich waren, unverzüglich zu ändern, um Missbrauch auszuschließen. Diese Pflicht entfällt, sofern eine fortlaufende Betreuung durch die Auftragnehmerin ausdrücklich vereinbart wurde.

  

9.

Für die Auftragnehmerin besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat die Auftragnehmerin nicht zu vertreten. 

10.

Die projektbezogene Kommunikation zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden erfolgt ausschließlich per E-Mail oder über Videotelefonie (z. B. Zoom Calls). WhatsApp oder vergleichbare Messenger-Dienste gelten nicht als geeignete Kommunikationskanäle für die Zusammenarbeit.

§ 8 Verzug des Kunden, Annahmeverzug, Laufzeit, Rücktritt

1.

Kommt der Auftraggeber seinen vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nach, so trägt er die hieraus resultierenden Folgen, insbesondere etwaige Verzögerungen im Projektverlauf oder Mehraufwand. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den hierdurch entstandenen zusätzlichen Aufwand dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.

2.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Auftragnehmerin projektbezogen arbeitet und nur eine begrenzte Anzahl von Projekten gleichzeitig betreut. Gerät der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungs-, Beistellungs- oder Annahmepflichten in Verzug, insbesondere in Form des Annahmeverzugs gemäß § 293 BGB, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Leistungsfristen entsprechend zu verschieben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verzögerung zu Kollisionen mit der Zeitplanung anderer bereits zugesagter Projekte führt.

3.

Beratungs-, Coaching-, Betreuungs- oder sonstige laufzeitabhängige Leistungen können mit einem bestimmten Umfang (z. B. Menge der Posts, Sitzungen, Termine) und/oder laufzeitabhängig beauftragt sein. Die Vereinbarung eines bestimmten Kontingents oder einer bestimmten Laufzeit sind bindend. 

4.

Soweit eine andere Laufzeit oder Kündigungsregelung nicht vereinbart ist, ist eine Kündigung jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende möglich, soweit dadurch nicht ein bestimmtes Kontingent unterschritten wird. 

5.

Verzögert sich die Projektrealisierung aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstands um mehr als drei Wochen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen unverzüglich zu vergüten. Zudem ist der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand für die erneute Einarbeitung in das Projekt bei dessen Wiederaufnahme auf Grundlage der vertraglich vereinbarten oder – sofern nicht geregelt – der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zusätzlich zu erstatten.

6.

Kommt der Auftraggeber auch nach erfolgloser Fristsetzung seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Ersatzanspruch umfasst insbesondere die bis dahin verdiente Vergütung sowie entgangenen Gewinn beziehungsweise nicht gedeckte Gemeinkosten, abzüglich der ersparten Aufwendungen der Auftragnehmerin.

7.

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 648a BGB vorliegt, ist er verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie desjenigen zu entrichten, was die Auftragnehmerin durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erzielt oder böswillig zu erzielen unterlässt. Aufgrund der projektbezogenen Terminplanung der Auftragnehmerin ist ein kurzfristiger anderweitiger Erwerb regelmäßig nicht oder nur eingeschränkt möglich. Alternativ kann die Auftragnehmerin pauschal 5 % des auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Vergütungsanteils verlangen.

8.

Wird ein bereits laufendes Projekt vom Kunden über mehr als 6 Monate pausiert und ist der Kunde in dieser Zeit für die Auftragnehmerin nicht erreichbar oder erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung über wichtige Gründe zur Pause, wird bei Reaktivierung des Projekts eine Reaktivierungsgebühr in Höhe von 250 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. 

9. Tritt der Kunde nach Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 % der Gesamtsumme des vereinbarten Auftrags fällig.

§ 9 Projekt, Abnahme

1.

Die Umsetzung des Webprojekts erfolgt nach Maßgabe der Weisungen des Auftraggebers in aufeinanderfolgenden Projektphasen. Nach Abschluss jeder Phase – beispielsweise der Erstellung von Entwürfen oder Mockups – wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Die jeweils nachfolgende Projektphase beginnt erst nach erfolgter (Teil-)Abnahme durch den Auftraggeber.

2.

Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber nach Abschluss jeder Projektphase das jeweils erarbeitete Teilgewerk zur Prüfung übermitteln oder präsentieren und diesen mit einer Frist von einer Woche – bei eiligen Projekten kann eine kürzere Frist angemessen festgesetzt werden – zur Abnahme auffordern. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Erklärung, gelten die übermittelten Leistungen als abgenommen, sofern sie abnahmefähig sind, also keine wesentlichen Mängel aufweisen.

3.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme zu erklären, sofern das Werk abnahmereif ist, oder etwaige Vorbehalte ausdrücklich mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, finden die Regelungen dieses Vertrages über Mitwirkungspflichten und Annahmeverzug entsprechende Anwendung.

4.

Mit der Abnahme gehen Gefahr und Risiko bezüglich der Nutzung und weiterer Betreuung der Website auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche rechtlichen Anforderungen – insbesondere die ordnungsgemäße Gestaltung und laufende Aktualisierung von Impressum und Datenschutzerklärung – eigenverantwortlich zu beachten und umzusetzen. Gleiches gilt für die technische Instandhaltung der Website, insbesondere für die regelmäßige Aktualisierung der verwendeten Softwarekomponenten (wie CMS, Plugins und Themes).

5.

Der Kunde erhält bei Projektabnahme einen Abnahmevertrag. Mit Unterzeichnung dieses Abnahmevertrags bestätigt der Kunde, dass das Projekt gemäß der vereinbarten Leistung abgeschlossen ist und er alle vereinbarten Leistungen vollständig erhalten hat.

§ 10 Nutzungsrechte

1.

Sämtliche Arbeiten der Auftragnehmerin, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind. 

2.

Ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig. 

3.

Die Werke der Auftragnehmerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. 

4.

Mit vollständiger Zahlung und erfolgter Abnahme erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen. Dieses Nutzungsrecht beschränkt sich auf den vertraglich vereinbarten Zweck. Vor der Abnahme erstellte Entwurfs- und Teilwerke verbleiben im Eigentum und unter dem ausschließlichen Nutzungsrecht der Auftragnehmerin. Eine Herausgabe von offenen Dateien, bearbeitbaren Layoutdateien oder Quellmaterialien, die digital erstellt wurden, erfolgt nur bei ausdrücklicher, gesonderter Vereinbarung; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

5.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. 

6.

Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist die Auftragnehmerin bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Alle Schutzvermerke sind unverändert zu übernehmen. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein anteiliges Urheberrecht. 

7.

Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung, kann die Auftragnehmerin zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht der Auftragnehmerin unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. 

8.

Werden im Rahmen der Leistungserbringung Werke verwendet, die unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz) oder einer Open-Source-Lizenz stehen, gelten für diese Bestandteile ausschließlich die jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen der entsprechenden Lizenzmodelle. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Bestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten.

9.

Mit Einräumung der Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber das Recht, die übergebene Website nach eigenem Ermessen zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen. Im Falle einer solchen Bearbeitung ist die Auftragnehmerin berechtigt zu verlangen, dass ihre Urheberbenennung unterbleibt, sofern die Änderungen so weitreichend sind, dass die ursprüngliche schöpferische Leistung nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann.

10.

Die Auftragnehmerin hat das Recht, als Urheberin der erbrachten Werke genannt zu werden. Zu diesem Zweck wird auf der Website ein entsprechender Urhebervermerk in üblicher Form einschließlich einer Verlinkung zur Website der Auftragnehmerin angebracht. Eine Entfernung oder Änderung dieses Hinweises durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig, es sei denn, der Auftraggeber hat ein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Entfernung, welches er auf Verlangen nachzuweisen hat.

11.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin das für ihn erstellte Werk sowie den Namen, das Logo und die URL des Auftraggebers zu Referenzzwecken auf ihrer eigenen Website, in Präsentationen, in sozialen Medien sowie in sonstigen on- oder offline Medien darstellen und benennen darf. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zu diesem Zweck Ausschnitte der Website zu zeigen oder als Vorschau abzuspielen. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 11 Mängelrechte, Verjährung

1.

Soweit der Vertragsgegenstand Leistungen wie Marketingberatung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) oder vergleichbare Beratungsleistungen umfasst, schuldet die Auftragnehmerin keinen konkreten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg. Es handelt sich in diesen Fällen um Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB, bei denen eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg ausdrücklich ausgeschlossen ist.

2.

Im Rahmen der Auftragserfüllung steht der Auftragnehmerin eine angemessene gestalterische Freiheit zu. Mängelansprüche im Hinblick auf künstlerisch-kreative Leistungen bestehen nur, wenn die erbrachte Gestaltung wesentlich und ohne sachlichen Grund von zuvor vereinbarten Konzepten oder Entwürfen abweicht und diese Abweichungen nicht auf technische Erfordernisse, fehlende Mitwirkung oder nicht eingeräumte Rechte durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Änderungswünsche, die über die vereinbarte Gestaltungsleistung hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und sind gesondert nach den vertraglich vereinbarten Sätzen oder – sofern nicht geregelt – nach ortsüblicher, angemessener Vergütung abzurechnen. 

3.

Werden durch den Kunden Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung der Auftragnehmerin, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 

4.

Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern von der Auftragnehmerin für die Leistungserbringung verwendeter Software, sind für die Auftragnehmerin nicht verbindlich. 

5.

Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so verjähren etwaige Ansprüche wegen Mängeln der Leistung innerhalb eines Jahres ab Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche, einschließlich solcher auf Ersatz von Schäden an sonstigen Rechtsgütern des Auftraggebers, die infolge eines Mangels entstanden sind. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Auftragnehmerin beruhen; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Vertragsunterlagen, Pfandrecht 

1.

An sämtlichen von der Auftragnehmerin erstellten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien, Grafiken und gestalterischen Leistungen, verbleiben sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte bei der Auftragnehmerin. Diese Unterlagen sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung und unterliegen keinem Herausgabeanspruch des Auftraggebers.

2.

Zur Sicherung sämtlicher vertraglicher Ansprüche der Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber wird ein vertragliches Pfandrecht an den vom Auftraggeber bereitgestellten Gegenständen und Rechten begründet. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Software, Texte, Bilder sowie sonstige urheber- oder immaterialgüterrechtlich geschützte Inhalte. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf sonstige Forderungen der Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber, die nicht unmittelbar aus dem jeweiligen Einzelauftrag resultieren.

3.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin während der Dauer des bestehenden Pfandrechts seine jeweils aktuelle Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung und ist eine neue Anschrift für die Auftragnehmerin nicht ohne weiteres – etwa durch eine einfache Einwohnermeldeauskunft – zu ermitteln, so kann der Auftraggeber aus einer unterbliebenen oder fehlgeleiteten Pfandverkaufsandrohung keine Rechte herleiten, sofern diese an die zuletzt bekannte Adresse gesendet wurde und der Pfandverkauf berechtigt war.

§ 13 Mediation

1.

Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Sollte eine gütliche Einigung nicht erreicht werden, so verpflichten sich die Parteien, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte ein Mediationsverfahren durchzuführen. Davon unberührt bleibt das Recht jeder Partei, bei Vorliegen besonderer Eilbedürftigkeit den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Das bloße Ausbleiben einer Zahlung ohne Angabe von Gründen gilt nicht als Streitigkeit im Sinne dieses Abschnitts.

2.

Beantragt eine Partei gegenüber der anderen die Durchführung einer Mediation, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Kalendertagen auf eine geeignete Person als Mediator zu einigen. Kommt innerhalb dieser Frist keine Einigung zustande, kann jede Partei beantragen, dass ein anwaltlicher Mediator – vorzugsweise mit der Möglichkeit zur Durchführung einer Online-Mediation – vom Präsidenten der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder dessen Vertretung am Sitz der Auftragnehmerin verbindlich benannt wird. Ort der Mediation ist grundsätzlich der Sitz der Auftragnehmerin, sofern nicht ein Vorschlag zur Durchführung als Online-Mediation durch die Kammer erfolgt. Die Verfahrenssprache ist Deutsch, sofern keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird.

3.

Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen (oder die Anrufung eines vereinbarten Schiedsgerichts) ist erst zulässig, wenn das Mediationsverfahren als gescheitert anzusehen ist. Dies ist der Fall, wenn:

a) beide Parteien die Mediation einvernehmlich für beendet erklären,

b) nach einer ersten Mediationssitzung eine Partei die Fortführung der Verhandlungen verweigert,

c) der Mediator das Verfahren für gescheitert erklärt oder

d) innerhalb von drei Monaten nach der ersten Mediationssitzung keine Einigung erzielt wird, sofern diese Frist nicht einvernehmlich verlängert wurde.

4.

Die Kosten einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Mediation tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Unabhängig davon bleibt es den Parteien unbenommen, diese und etwaige Rechtsberatungskosten im Rahmen eines späteren Rechtsstreits als erstattungsfähige Verfolgungskosten geltend zu machen; in diesem Fall entscheidet die streitentscheidende Instanz über die Kostentragung. Wird im Rahmen der Mediation eine Einigung erzielt, gilt die dort vereinbarte Kostenregelung.

§ 14 Datenschutz 

1.

Zur Durchführung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erhoben, verarbeitet und gespeichert. Hierzu zählen insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie weitere Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertrags erforderlich sind. Dies schließt auch Angaben zu in Anspruch genommenen Leistungen und sonstigen elektronisch übermittelten oder zur Speicherung vorgesehenen Informationen ein.

2.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, sofern

– dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO),

– ein berechtigtes Interesse der Auftragnehmerin an einer effizienten Leistungserbringung vorliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),

– eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder

– eine sonstige gesetzliche Erlaubnis besteht.

Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU erfolgt nur, sofern durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission ein vergleichbares Datenschutzniveau festgestellt wurde, eine Einwilligung vorliegt oder mit dem betreffenden Dienstleister sogenannte Standardvertragsklauseln abgeschlossen wurden.

3.

Betroffene Personen haben das Recht, jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Ferner besteht das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung personenbezogener Daten – insbesondere wenn der Verarbeitungszweck entfällt, eine erteilte Einwilligung widerrufen wurde und keine anderweitige Rechtsgrundlage besteht oder die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt ist.

Ein Widerruf der Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung (z. B. per E-Mail) erfolgen. Die bis dahin auf Grundlage der Einwilligung erfolgte Datenverarbeitung bleibt hiervon unberührt. Zudem kann ein Anspruch auf Datenübertragbarkeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bestehen. Bei datenschutzrechtlichen Verstößen steht dem Betroffenen das Recht zu, Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen.

4.

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Speicherung kann erfolgen, sofern dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. steuer- oder handelsrechtlicher Art) notwendig ist oder berechtigte Interessen, insbesondere zur Rechtsverfolgung oder Abwehr von Ansprüchen, bestehen.

§ 15 Gerichtsstand, Erfüllungsort

1.

Die Vertragssprache ist deutsch. 

2.

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin Gerichtsstand; die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. 

3.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin Erfüllungsort.

§ 16 Nutzung des NOVA & BOW Kundenportals

1.

Die von der Auftragnehmerin im Rahmen des Kundenportals bereitgestellten Inhalte und Unterlagen (z. B. Schulungsvideos, PDF-Dokumente, Audio- oder sonstige Projektmaterialien) genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz und ggf. dem Markengesetz.

2.

Sämtliche Inhalte und Unterlagen dürfen ausschließlich vom Kunden für die vertraglich vorgesehene, eigene Nutzung verwendet werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dies schließt auch jede sonstige Nutzung zu anderen Zwecken als den ausdrücklich in diesen AGB oder im Vertrag genannten aus. Insbesondere ist es untersagt, Inhalte oder Unterlagen außerhalb des Kundenportals oder nach Beendigung des Projekts zu verbreiten, sofern nicht eine ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin vorliegt. Das Nutzungsrecht an kostenpflichtig zur Verfügung gestellten Inhalten oder Unterlagen endet gleichzeitig mit Beendigung der kostenpflichtigen Leistung oder des Projekts. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.

3.

Die Auftragnehmerin sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, um dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte und Unterlagen zu ermöglichen, und diese Rechte im notwendigen Umfang einzuräumen. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte ist ausgeschlossen.

4.

Eine rechtswidrige Nutzung der bereitgestellten Inhalte und Unterlagen kann zu Ansprüchen der jeweiligen Rechteinhaber gegen den Kunden führen.

5.

Für die Vollständigkeit und Aktualität der im Kundenportal bereitgestellten Inhalte und Unterlagen übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Inhalte und Unterlagen jederzeit zu optimieren, anzupassen oder zu entfernen.

6.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich im Rahmen der Nutzung des Kundenportals und sämtlicher dort bereitgestellter Leistungen angemessen zu verhalten. Dies umfasst insbesondere, dass der Kunde

andere Personen weder verleumdet, beleidigt, belästigt oder bedroht noch in sonstiger Weise die Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) verletzt,

keine unangemessenen, verleumderischen, obszönen, pornografischen, jugendgefährdenden oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalte verbreitet oder veröffentlicht,

keine Inhalte veröffentlicht, die Patente, Marken, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how oder sonstige Rechte Dritter verletzen,

keine Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Schutzvermerke entfernt, die sich auf bereitgestellten Inhalten oder Unterlagen befinden,

das Kundenportal nicht zu unrechtmäßigen oder sachfremden Zwecken nutzt; hierzu zählt insbesondere das Bewerben eigener oder fremder Angebote ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er für sein eigenes Verhalten im Kundenportal sowie für mögliche rechtliche Konsequenzen dieses Verhaltens allein verantwortlich ist.

7.

Der Kunde ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen und das Know-how (z. B. Ideen, Konzepte, Methoden, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse) der Auftragnehmerin, die er im Rahmen der Nutzung des Kundenportals erhält oder zu denen er Zugriff hat, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Dies gilt ebenso für alle Inhalte und Unterlagen, die im Kundenportal bereitgestellt werden, sowie für vertrauliche Informationen anderer Kunden, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.

8.

Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen,

die dem Kunden bereits vor der Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren,

die unabhängig von der Kenntniserlangung im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden,

die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung öffentlich zugänglich waren oder nachträglich ohne Verschulden des Kunden öffentlich zugänglich wurden.

Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung des Vertrages bzw. nach Schließung des Kundenkontos fort.

9.

Für die Bereitstellung und Verwaltung des Kundenportals ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zugangsdaten) erforderlich. Die Auftragnehmerin beachtet dabei die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO und des BDSG (neu).

10.

Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Kundenportal sind der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin zu entnehmen, die unter https://nova-and-bow.com/datenschutz abrufbar ist.

Teil II: AGB für den Shop (digitale Produkte)

§ 1 Allgemeines

1.

Im Falle des Kaufes, Downloads oder Nutzung eines digitalen Produktes auf dieser Website (z. B. E-Books, Website-Vorlagen, Videotrainings usw.) kommt ein Vertrag mit Yvonne Homann (Adresse wie im Impressum) als Verkäuferin zustande. 

2.

Für sämtliche Verträge zwischen der Verkäuferin und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Verkäuferin nicht anerkannt, es sei denn, der Geltung abweichender Bedingungen wurde ausdrücklich zugestimmt

§ 2 Vertragsschluss 

1.

Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an die Verkäuferin schickt und die Verkäuferin dieses Angebot durch die Bereitstellung des digitalen Produktes zum Download annimmt. 

2.

Die Verkäuferin behält sich die Annahme des Angebots für den Fall vor, dass sich auf der Website Schreib-, Druck- oder Rechenfehler befinden, die Grundlage des Angebotes des Kunden geworden sind, und für den Fall, dass ein Download bei Antrag des Kunden technisch nicht möglich ist.

§ 3 Bereitstellung zum Download 

1.

Die digitalen Produkte stehen nach Annahme des Vertragsangebots, also nach dem Erwerb der Nutzungsrechte, zum Download bereit. 

2.

Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, die Möglichkeit zur Nutzung für bestimmte Endgeräte oder Daten insbesondere aus technischen Gründen von vornherein nicht anzubieten. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. 

3.

Gegebenenfalls anfallende Verbindungskosten sind vom Erwerber an seinen Diensteanbieter gesondert zu vergüten.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Preise 

1.

Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsanbieter ThriveCart, Paypal, Stripe, Apple oder Google Pay. 

2.

Alle auf dieser Seite angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. 

3.

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Zahlung der Ware erfolgt mittels der zur Verfügung gestellten Zahlungsarten.

§ 5 Nutzungsrechte/Lizenzen

1.

Es wird dem Kunden kein Eigentum an den E-Books, Audio-Dateien, Video-Dateien oder anderen digitalen Produkten verschafft. Der Kunde erwirbt lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und nicht unterlizensierbares, vor vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr widerrufliches Recht zur Nutzung des angebotenen Titels für den alleinigen Gebrauch. 

2.

Der Kunde ist vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht berechtigt, die digitalen Produkte zu bearbeiten, also z. B. zu ergänzen, zu erweitern, zu korrigieren oder inhaltlich redaktionell zu verändern. 

3.

Das erworbene Produkt ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Reproduktion, Verbreitung, Distribution, Ausstellung, Vortragung, Aufführung oder Vorführung, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung, Sendung oder anderweitige Wiedergabe ist nicht gestattet. Dies gilt unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Das Recht zur Vervielfältigung ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem eigenen Gebrauch dienen. Der Erwerber wird darauf hingewiesen, dass schon der kostenfreie Upload auf einer Internetplattform einen Verstoß darstellt. 

4.

Die Verkäuferin ist berechtigt, die digitalen Produkte mit digitalen Wasserzeichen individuell zu markieren, so dass die Ermittlung und Verfolgung des ursprünglichen Erwerbers im Fall einer missbräuchlichen Nutzung möglich ist. Zugleich ist die Verkäuferin berechtigt, die digitalen Produkte über einen DRM-Schutz (Adobe Digital Rights Management) gegen illegale Vervielfältigung zu schützen. Im Falle der Verwendung des DRM-Schutzes ist die Nutzung des digitalen Produktes nur über die jeweilige auf dem bzw. den Endgerät(en) hinterlegte Adobe-ID möglich, welche von der Verkäuferin beim Erwerb des Produktes an den Erwerber übermittelt wird. 

5.

Eine kommerzielle Nutzung des digitalen Produkts ist in jedem Fall ausgeschlossen.

§ 6 Gewährleistung

Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Haftung

1.

Es wird die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern dies keine Garantien oder vertragswesentlichen Pflichten betrifft, d. h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, oder es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht. 

2.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. 

3.

Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter der Verkäuferin oder ihrer Erfüllungsgehilfen. 

4.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht, Digitales Widerrufsrecht

1.

Soweit mit der Ausführung des Vertrages durch die Verkäuferin begonnen wurde, steht dem Kunden kein Widerrufsrecht bezüglich der digitalen Produkte zu, wenn dieser beim Erwerb des Nutzungsrechts des digitalen Produktes ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Verkäuferin mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert. 

2.

In allen anderen Fällen steht dem Käufer – falls dieser Verbraucher ist – ein Widerrufsrecht zu: 

Sie haben vorbehaltlich § 6.1 dieser Bestimmungen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Verkäuferin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail oder Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür kann das Muster-Widerrufsformular auf der Website verwendet werden. Dies ist jedoch nicht zwingend. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

3.

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen im Rahmen des widerrufenen Vertrages erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. 

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

4.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

NOVA & BOW | Brand- & Webdesign

Yvonne Homann

Auf der Heide 24

30916 Isernhagen

kontakt@nova-and-bow.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():

Bestellt am () / erhalten am ():

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Sonstiges

1.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

2.

Wenn der Käufer Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin. 

3.

Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Teil III: Workshops

§ 1 Geltungsbereich und Formate

Die Auftragnehmerin bietet Workshops in unterschiedlichen Formaten an (z. B.

Kurzworkshops, Halbtages- oder Ganztagesworkshops, Webinare). Sie können sowohl

als Gruppenworkshops als auch in Form von 1:1-Sessions durchgeführt werden. Reine

Webinare sind nicht für Einzelpersonen geeignet.

Webinare und Kurzworkshops werden ausschließlich online angeboten.

Ganztagesworkshops können sowohl online als auch offline stattfinden.

§ 2 Buchung und Durchführung

Die Auftragnehmerin und der Kunde stimmen nach Anfrage des Kunden das passende

Workshop-Format ab. Der Kunde teilt bereits bei der Anfrage mit, ob ein Online- oder

Offline-Workshop gewünscht wird.

Bei Offline-Workshops können ggf. Reise- oder Übernachtungskosten anfallen (siehe § 4).

Für Online-Workshops verwendet die Auftragnehmerin in der Regel Zoom oder Microsoft

Teams. Der Kunde erhält vorab einen Einwahllink. Soll eine firmeneigene OnlinePlattform verwendet werden, muss die Einwahl über den Browser ohne zusätzliche

Softwareinstallation möglich sein.

§ 3 Arbeitsmaterial, Aufzeichnung

Bei Webinaren und Kurzworkshops erhalten die Teilnehmenden im Nachgang eine

Präsentation oder ein Handout per E-Mail. Halbtages- und Ganztagesworkshops

beinhalten zusätzlich umfangreiches Arbeitsmaterial (Workbooks, Arbeitsblätter etc.).

Digitale Workshops können von der Auftragnehmerin aufgezeichnet werden, sofern die

Teilnehmenden einwilligen und dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Die Aufzeichnung

steht im Anschluss ggf. in einem geschützten Weiterbildungsbereich zur Verfügung.

Eine Nutzung der Aufzeichnungen durch den Kunden zu internen Schulungszwecken ist

nur nach Vereinbarung einer zeitlich begrenzten Lizenz gestattet. Andernfalls ist eine

Weitergabe an Dritte nicht zulässig.

§ 4 Reisekosten und Übernachtung

Findet ein Halbtages- oder Ganztagesworkshop beim Kunden statt, berechnet die

Auftragnehmerin eine Kilometerpauschale (z. B. 0,50 € pro Kilometer zzgl. MwSt.) für Anund Abreise.

Übersteigt die einfache Wegstrecke 250 km oder ist ein sehr früher Workshopbeginn

notwendig, kann eine Übernachtung erforderlich werden. Diese wird nach Aufwand

oder pauschal in Rechnung gestellt (z. B. 120 € pro Nacht zzgl. MwSt.), sofern keine

abweichende Vereinbarung getroffen wird.

§ 5 Stornierung, Ausfall und Zahlungsbedingungen

Kann ein Workshop seitens der Auftragnehmerin (z. B. bei Krankheit) nicht stattfinden,

wird unverzüglich ein Ersatztermin gesucht. Falls dies nicht möglich oder vom Kunden

nicht gewünscht ist, gelten die allgemeinen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob

fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

Sagt der Kunde (bzw. einzelne Teilnehmende) den Workshop ab, gelten die vereinbarten

Stornobedingungen bzw. die Regelungen in Teil I. Ein etwaiges Ausfallhonorar kann

geltend gemacht werden, sofern dies vorher vereinbart ist.

Für Halb- und Ganztagesworkshops wird in der Regel eine Vorauszahlung von 50 %

des Workshop-Honorars fällig; die Restzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach

Rechnungsdatum fällig. Es gelten zudem die Zahlungsbedingungen aus Teil I (§ 4).

Webinare sind im Voraus zu bezahlen.

§ 6 Zertifikate

Auf Wunsch stellt die Auftragnehmerin ein digitales Teilnahmezertifikat (PDF) aus, das

den Teilnehmenden nach dem Workshop bzw. Webinar per E-Mail zugesandt wird.

Hinweis zur Gesamtheit der AGB

Stand: 01.08.2019 – zuletzt aktualisiert am 16.01.2025 (Ergänzungen: Teil 3 Workshops)

Hinweis zur Gesamtheit der AGB

• Teil I findet Anwendung auf alle Verträge über Branding-/WebdesignDienstleistungen, Agentur- und Beratungsleistungen etc.

• Teil II findet Anwendung auf alle Kaufverträge über digitale Produkte (E-Books,

Website-Vorlagen etc.).

• Teil III regelt ausschließlich die Buchung und Durchführung von Workshops (z. B. Kurz-,

Halbtages- oder Ganztagesformate, Webinare).